Die feste Einspeisevergütung soll für neue Photovoltaikanlagen ab 2027 abgeschafft werden. Ganz ohne Übergang soll der Systemwechsel jedoch nicht erfolgen. Das geht aus einem aktuell bekannt gewordenen Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Danach soll die feste Vergütung schrittweise durch die Direktvermarktung ersetzt werden. Für bestimmte Neuanlagen ist eine Übergangszahlung für höchstens 36 Monate geplant.
Bestandsanlagen sollen ihren bisherigen Vergütungsanspruch grundsätzlich behalten. Für neue PV-Anlagen werden dagegen Eigenverbrauch, Batteriespeicher und eine intelligente Steuerung wichtiger.
Das Wichtigste zur Einspeisevergütung 2027
- Die feste Einspeisevergütung soll für neue PV-Anlagen ab 2027 schrittweise abgeschafft werden.
- Im Jahr 2027 in Betrieb genommene Anlagen unter 50 kW sollen die Übergangszahlung für höchstens 36 Monate erhalten.
- Die Übergangszahlung soll zunächst 5,20 Cent pro Kilowattstunde betragen.
- PV-Anlagen unter 25 kW sollen bei der Direktvermarktung einen Bonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde für höchstens 48 Monate erhalten können.
- PV-Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2027 sollen ihren bisherigen Vergütungsanspruch grundsätzlich behalten.
- Geplant sind eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 50 Prozent und eine Smart-Meter-Pflicht für Anlagen mit mehr als 2 kW.
- Für neue Anlagen werden ein hoher Eigenverbrauch, Batteriespeicher und eine intelligente Steuerung wirtschaftlich wichtiger.
Wo das Vorhaben aktuell im Gesetzgebungsverfahren steht und welche Schritte bis zum geplanten Inkrafttreten noch ausstehen, zeigt der folgende Zeitstrahl.

Infografik: Zeitstrahl zum EEG 2027.
Der neue Gesetzesentwurf zum EEG 2027 im Video erklärt▸
Im Video ordnen wir ein, wie stark der neue EEG-Entwurf die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung ab 2027 abmildert und was das für neue sowie bestehende PV-Anlagen bedeutet. Wie gravierend ist die Reform tatsächlich und lohnt es sich deshalb, eine PV-Anlage noch 2026 in Betrieb zu nehmen?
Wird die Einspeisevergütung 2027 abgeschafft? Alle Infos im Detail
Nach dem aktuellen Entwurf soll die bisherige feste Einspeisevergütung 2027 für neue Photovoltaikanlagen auslaufen. Statt eines sofortigen Endes ist jedoch ein gestuftes Übergangsmodell vorgesehen. Es soll kleinen PV-Anlagen Zeit geben, bevor eingespeister Solarstrom grundsätzlich direkt vermarktet werden muss.
Für Photovoltaikanlagen unter 50 kW, die 2027 in Betrieb genommen werden, soll die Übergangszahlung bis zum Ende des 36. Monats nach der Inbetriebnahme gelten. 2028 sinkt die Leistungsgrenze auf unter 25 kW, 2029 auf unter 7 kW. Ab 2030 ist für neue Solaranlagen keine reguläre Übergangszahlung mehr vorgesehen. Die Bundesnetzagentur könnte die Fristen verlängern, wenn Direktvermarktung für kleine Anlagen noch nicht mit angemessenem Aufwand möglich ist.

Infografik: Einspeisevergütung 2027: So läuft die Übergangszahlung bis 2030 voraussichtlich aus.
Die Höhe der Einspeisevergütung 2027 läge nach dem Entwurf zunächst bei 5,20 Cent pro Kilowattstunde. Grundlage ist ein anzulegender Wert von 6,2 Cent, von dem bei der Übergangszahlung ein Cent abgezogen wird. Ab August 2027 könnte der Betrag durch die geplante Degression auf rund 5,14 Cent sinken. Ein erhöhter Satz für Volleinspeiser ist nicht mehr vorgesehen.
Zum Vergleich: Für Photovoltaik-Dachanlagen bis 10 kW gelten bei Inbetriebnahme vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 noch 7,78 Cent bei Teileinspeisung und 12,34 Cent bei Volleinspeisung. Diese Sätze werden ab Inbetriebnahme für das laufende Jahr und 20 weitere Kalenderjahre gezahlt.
Wenn du dir die Vergütungsbedingungen von 2026 sichern möchtest, muss deine Photovoltaikanlage noch im selben Jahr rechtlich wirksam in Betrieb genommen werden. Berücksichtige daher ausreichend Zeit für Lieferung, Montage und Inbetriebnahme. Aufeinander abgestimmte Solaranlagen-Komplettsets erleichtern die Auswahl kompatibler Komponenten.
Was folgt auf die Übergangszahlung?
Nach spätestens 36 Monaten sollen Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen zwischen Direktvermarktung, Nulleinspeisung und unentgeltlicher Abnahme durch den Netzbetreiber wählen. Wer mit überschüssigem Solarstrom weiterhin Erlöse erzielen möchte, muss ihn grundsätzlich über einen Direktvermarkter am Strommarkt verkaufen. Der Erlös hängt dann stärker vom jeweiligen Marktpreis und vom Zeitpunkt der Einspeisung ab.
Für PV-Anlagen unter 25 kW ist ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde geplant. Er soll zusätzliche Kosten für Messung, Steuerung, Datenübertragung und den Vermarktungsdienstleister abfedern und höchstens 48 Monate gezahlt werden. Betreiber können bereits vor Ablauf der Übergangszahlung in die Direktvermarktung wechseln. Die Bonusfrist beginnt mit der erstmaligen Zuordnung der Photovoltaikanlage zur Direktvermarktung.
Balkonkraftwerke bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung sollen keine Übergangszahlung erhalten. Überschüssiger Strom kann weiterhin unentgeltlich ins Netz fließen. Die Wirtschaftlichkeit eines Steckersolargeräts beruht deshalb vor allem auf dem direkten Eigenverbrauch und der Speicherung des erzeugten Solarstroms.
Was bedeutet die Einspeisevergütung 2027 für Bestandsanlagen?
Photovoltaikanlagen, die vor dem 1. Januar 2027 rechtlich wirksam in Betrieb genommen wurden, sollen ihren bisherigen Vergütungsanspruch und die zugesagte Vergütungsdauer behalten. Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme: Bestellung, Lieferung oder Montage im Jahr 2026 reichen nicht aus, wenn die PV-Anlage erst 2027 in Betrieb geht. Änderungen bei Messung, Vermarktung und negativen Strompreisen sind zwar geplant, der grundsätzliche Bestandsschutz bleibt nach aktuellem Entwurf jedoch bestehen.
Welche technischen Änderungen plant das EEG 2027 für PV-Anlagen?
Die Einspeisung neuer PV-Dachanlagen soll am Netzanschlusspunkt dauerhaft auf 50% der installierten Leistung begrenzt werden. Eine 10-kW-Anlage dürfte somit höchstens 5 kW ins Netz einspeisen. Bis zu welcher Anlagengröße die Regel gelten soll, ist noch offen. Balkonkraftwerke bis 2 kW Modulleistung und 800 VA sollen ausgenommen bleiben.
Zudem ist eine Smart-Meter-Pflicht für PV-Anlagen mit mehr als 2 kW geplant. Zusammen mit einer Steuerungseinrichtung ermöglicht das intelligente Messsystem die Direktvermarktung und netzdienliche Steuerung. Bei negativen Strompreisen an der Strombörse (sog. Spotmartkpreisen) sollen Übergangszahlung und Direktvermarktungsbonus auf null sinken.
Warum wird der Eigenverbrauch bei PV-Anlagen wichtiger?
Mit der niedrigeren Einspeisevergütung 2027 wächst der wirtschaftliche Abstand zwischen Einspeisung und Eigenverbrauch. Wenn du den wirtschaftlichen Nutzen deiner PV-Anlage erhöhen willst, brauchst du einen möglichst hohen Eigenverbrauch, weil selbst genutzter Solarstrom teuren Netzstrom ersetzt.
Angenommen, eine Photovoltaikanlage erzeugt 1.000 kWh überschüssigen Solarstrom und der Netzstrom kostet 37 Cent pro kWh:
Direkt selbst verbrauchen: 370 Euro Stromkosten vermeiden
Für 5,20 Cent/kWh einspeisen: 52 Euro Übergangszahlung erhalten Rechnerischer Unterschied: 318 Euro zugunsten des Eigenverbrauchs
Fazit: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist in diesem Beispiel 31,80 Cent mehr wert als eine eingespeiste Kilowattstunde (Speicherverluste und Anschaffungskosten unberücksichtigt).
Ein Batteriespeicher verschiebt überschüssigen Solarstrom in die Abendstunden. Gleichzeitig kann der PV-Speicher Erzeugungsspitzen aufnehmen, die wegen der geplanten 50-Prozent-Grenze sonst abgeregelt würden.
Ein Energiemanagementsystem stimmt die Stromerzeugung der Photovoltaikanlage, den Batteriespeicher und flexible Verbraucher automatisch aufeinander ab. Auch Wallbox, Wärmepumpe oder Klimaanlage können gezielt mit Solarstrom versorgt werden und so den Eigenverbrauch erhöhen.
Solltest du deine PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen?
Eine Inbetriebnahme im Jahr 2026 bietet nach aktuellem Stand mehr Sicherheit über die langfristigen Vergütungsbedingungen. Die Entscheidung sollte dennoch nicht allein wegen der Änderungen ab 2027 überstürzt werden. Anlagengröße, Verbrauchsprofil, Batteriespeicher und die Abstimmung der Komponenten bestimmen die Wirtschaftlichkeit über viele Jahre.
Fazit zur Einspeisevergütung 2027: Übergang statt harter Schnitt
Die Einspeisevergütung 2027 soll für neue Photovoltaikanlagen nicht ersatzlos über Nacht wegfallen, sondern über eine reduzierte Zahlung von höchstens 36 Monaten auslaufen. Danach rückt die Direktvermarktung des überschüssigen Solarstroms in den Mittelpunkt. Bestehende PV-Anlagen sollen ihren bisherigen Vergütungsanspruch behalten.
Ob alle Details so beschlossen werden, ist noch offen. Klar ist jedoch: Eigenverbrauch, Batteriespeicher und eine intelligente Steuerung werden für neue Photovoltaikanlagen wichtiger als die langfristige Vergütung eingespeister Überschüsse.
Quellen und Stand EEG27
Stand: 24. Juli 2026. Grundlage sind der Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum EEG 2027 sowie die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Fördersätze für 2026.